Fragen & Information
Johannes - unser Chatbot
Allgemeines zum Kirchenbeitrag
Entgegen verbreiteter Vorstellungen gibt es keine weltweite kirchliche âZentralbankâ. In Ăsterreich speiste sich das kirchliche Vermögen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts vorwiegend aus ErtrĂ€gen von Grundbesitzen. Kaiser Joseph II. lieĂ dann ab 1782 das Vermögen mehrerer Klöster, Stifte und Kirchen einziehen; aus diesem wurden die staatlichen Religionsfonds geschaffen, durch die der Klerus und wichtige Bauvorhaben finanziert wurden.
Nach dem Anschluss Ăsterreichs an das Deutsche Reich planten die Nationalsozialisten, der Kirche einen Vernichtungsschlag zu versetzen â die Religionsfonds wurden ohne EntschĂ€digung beschlagnahmt und die Kirche so zur Einhebung von BeitrĂ€gen gezwungen. Wider Erwarten wurde das neue System aber von den GlĂ€ubigen gut angenommen â nach 1945 wurde daher das Beitragssystem aktualisiert und fortgefĂŒhrt.
Heute finanziert sich die katholische Kirche in Ăsterreich ĂŒber einen verpflichtenden SolidaritĂ€tsbeitrag ihrer Mitglieder. Dieser Beitrag ermöglicht es der Kirche, ihre vielfĂ€ltigen religiösen und sozialen Aufgaben zu erfĂŒllen, ohne dabei in staatliche oder private AbhĂ€ngigkeiten zu geraten. Gleichzeitig ist damit eine auf die Einzelperson gerichtete FlexibilitĂ€t gegeben, die eine bloĂe Steuer nicht erlauben wĂŒrde.
Mit einem rein freiwilligen Beitrag lieĂe sich kein Budget erstellen â die Kirche könnte damit eine Vielzahl ihrer Einrichtungen nicht mehr sicher erhalten. Es steht allen BeitragszahlerInnen jedoch frei, die HĂ€lfte ihres Beitrags einer bestimmten Aufgabe zu widmen.
Eine Kirchensteuer gibt es in vielen LÀndern in verschiedenen Formen. Die deutsche Kirchensteuer z. Bsp. wird direkt vom Gehalt einbehalten. In Spanien und Italien wird eine "Mandatssteuer" eingehoben, die dann einer Religionsgemeinschaft oder kulturellen bzw. humanitÀren Zwecken gewidmet werden kann.
Der Vorteil des Kirchenbeitrags nach österreichischem Modell liegt darin, dass ein Eingehen auf die persönliche Situation der Beitragspflichtigen möglich ist â besonders in finanziell schwierigen Zeiten können wir daher angemessen reagieren.
Die KirchenbeitrĂ€ge stellen in der Erzdiözese Salzburg ĂŒber 80% der Einnahmen dar. Die Kirche finanziert damit
- 209 Pfarren und 8 Seelsorgestellen
- ĂŒber 120 Eltern-Kind-Zentren
- 21 kirchliche KindergÀrten
- 17 Schulen mit mehr als 5200 SchĂŒlerInnen
- 320 Kirchen und ĂŒber 400 kirchliche GebĂ€uden
- 15 Bildungs-, Tagungs- und ExerzitienhÀuser
- 165 örtliche Bildungswerke
- Partner- und Familienberatung
- Haus fĂŒr Mutter & Kind
- Telefon- und Internetseelsorge
und vieles mehr.
Ăbrigens: Sie können 50% Ihres Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck widmen!
Da wir die gerechte Beteiligung aller gewĂ€hrleisten wollen, ist eine selbststĂ€ndige Bestimmung der Beitragshöhe nicht möglich â er betrĂ€gt im Regelfall 1,1% des steuerpflichtigen Einkommens (nĂ€heres unter Berechnung). Ihr Beitrag kann sich aber durch eine Reihe von FreibetrĂ€gen verringern. Er ist zudem auch bis zu einer Höhe von ⏠600,00 steuerlich absetzbar. Mehr dazu erfahren Sie unter "Gibt es steuerliche Vorteile oder andere ErmĂ€Ăigungen?" und natĂŒrlich bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle.
Bei Land- und ForstwirtInnen wird der Kirchenbeitrag auf Basis des Einheitswerts des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet, wobei PachtflĂ€chen entsprechend berĂŒcksichtigt werden. Gepachtete FlĂ€chen werden mit Ÿ des Einheitswerts gezĂ€hlt, verpachtete FlĂ€chen mit ÂŒ des Einheitswerts. Es gelten folgende Schwellenwerte:
- bis zu ⏠18.200,00 â 9â°
- bis zu ⏠36.400,00 â 8â°
- bis zu ⏠72.800,00 â 7â°
- ab ⏠72.801,00 â 4â°
Jene, die im Betrieb von Eltern oder Verwandten ohne Barlohn mitarbeiten, sind mit 10% des Beitrags des Betriebsinhabers beitragspflichtig. Der Mindestbeitrag betrÀgt dabei ⏠34,00.
Sowohl aufgrund der geltenden Rechtslage in Ăsterreich als auch des kanonischen Rechts ist die Kirche berechtigt, BeitrĂ€ge einzufordern. Die österreichische Bischofskonferenz hat dabei aber 1998 erklĂ€rt, dass "vor gerichtlichen Schritten der persönliche Kontakt gesucht werden" solle. Auf soziale oder wirtschaftliche Notlagen wird dabei natĂŒrlich, sofern uns diese bekannt sind, RĂŒcksicht genommen.
Leider kommt es aber vor, dass trotz BemĂŒhungen um Kontaktaufnahme keine RĂŒckmeldung erfolgt oder die Zahlung des Beitrags aus uns nicht bekannten oder nicht nachvollziehbaren GrĂŒnden nicht geleistet wird. Dann ist es aus unserer Sicht auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenĂŒber anderen BeitragszahlerInnen, rechtlich aktiv zu werden. In manchen FĂ€llen bedeutet das, dass es auf dem zivilgerichtlichen Weg zu Klagen oder - in allerletzter Konsequenz - auch Lohnexekutionen kommt. Bis zur ersten Mahnklage werden aber mehrere Schritte gesetzt, in denen sich unsere MitarbeiterInnen um eine KlĂ€rung der Situation bemĂŒhen.
Wie auch bei der Bemessung des Kirchenbeitrags an sich gilt hier: Wenn Sie in einer Notlage sind, kann die Kirche nur durch Sie davon erfahren. Bitte zögern Sie nicht, unsere MitarbeiterInnen zu kontaktieren - Ihr Anliegen wird in jedem Fall streng vertraulich behandelt!
Berechnung
Der Kirchenbeitrag betrĂ€gt in Ăsterreich in der Regel 1,1% Ihres steuerpflichtigen Einkommens, wobei hier noch AbsetzbetrĂ€ge berĂŒcksichtigt werden können. Die Idee hinter dieser Berechnung: Wir wollen alle Menschen gerecht behandeln. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Wer mehr hat, trĂ€gt mehr bei. Der Mindestkirchenbeitrag betrĂ€gt 2025 ⏠34,00 fĂŒr Lohnsteuerpflichtige und ⏠132,00 fĂŒr Einkommensteuerpflichtige. Ihr steuerpflichtiges Einkommen finden Sie auf Ihrem jĂ€hrlichen Einkommensteuerbescheid. SozialversicherungsbeitrĂ€ge, Werbungskosten, Sonderausgaben etc. wurden dabei bereits abgezogen.
Anders als von vielen angenommen erhĂ€lt die Kirche keine Einkommens- oder Berufsinformationen von den FinanzĂ€mtern â wir können nur mit den Daten arbeiten, die wir von Ihnen erhalten. Ohne RĂŒckmeldung mĂŒssen wir Ihr Einkommen schĂ€tzen und den Jahresbeitrag entsprechend berechnen.
Es ist uns bewusst, dass diese Daten sehr sensibel sind. Wir garantieren Ihnen daher, dass wir streng vertraulich damit umgehen.
GrundsÀtzlich sind all jene beitragspflichtig, die durch die Taufe Mitglieder der Kirche sind. Den Kirchenbeitrag zahlen Sie ab dem Kalenderjahr, in das Ihr 20. Geburtstag fÀllt, sofern Sie ein beitragspflichtiges Einkommen beziehen.
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind SchĂŒlerInnen und Studierende, Lehrlinge, PrĂ€senz- und Zivildiener sowie PensionistInnen mit Ausgleichszulage. Auch flieĂen Kinderbetreuungsgeld und AMS-Leistungen nicht in die Berechnung des Kirchenbeitrags ein.
Sie sehen: Es gibt einige Ausnahmen. Mehr erfahren Sie bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle.
Wenn Sie im Ausland arbeiten und vom dortigen Arbeitgeber bereits ein Pflichtbetrag an die Kirche abgefĂŒhrt wird (bspw. die Kirchensteuer bei einer Anstellung in Deutschland), sind Sie in Ăsterreich nicht erneut beitragspflichtig.
Unsere MitarbeiterInnen berechnen Ihren Kirchenbeitrag anhand der verfĂŒgbaren Informationen. Die Kirche bekommt dabei keinerlei Daten von den FinanzĂ€mtern. Ohne Einkommensnachweis wird Ihr Jahreseinkommen geschĂ€tzt und der Beitrag entsprechend bestimmt. Auf Ihre tatsĂ€chliche Situation und eventuelle besondere Belastungen können wir daher nur reagieren, wenn Sie uns darĂŒber informieren â bitte zögern Sie daher nicht, mit unseren Stellen in Kontakt zu treten. Die Berechnung kann auĂerdem bis zu drei Jahre rĂŒckwirkend korrigiert werden. NatĂŒrlich behandeln wir Ihre Daten dabei streng vertraulich.
Der Kirchenbeitrag ist in Ăsterreich bis zu ⏠600,00 steuerlich absetzbar. Wir melden Ihren Beitrag jedes Jahr automatisch an das Finanzamt. Ăber die Arbeitnehmerveranlagung bzw. EinkommensteuererklĂ€rung können Sie bis zu 40% Ihres Kirchenbeitrags zurĂŒckerhalten â ausschlaggebend ist hierfĂŒr die Höhe der Lohnsteuerbemessungsgrundlage:
Ăbrigens: Wenn Sie Ihr Einkommen nachweisen, können wir auĂerdem Aufwendungen fĂŒr Wohnraum, Kinderbetreuung, Krankheit und Pflege sowie Unterhalt bzw. Alimente berĂŒcksichtigen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle nach!
Ihre Beitragspflicht beginnt in dem Kalenderjahr, in das Ihr 20. Geburtstag fĂ€llt â allerdings nur, wenn Sie dann bereits ein beitragspflichtiges Einkommen beziehen. Studierende bspw. sind bis zu einem jĂ€hrlichen Einkommen von ⏠10.000,00 nicht beitragspflichtig. Auch hier gilt: Ăber Ihre EinkommensverhĂ€ltnisse können nur Sie uns aufklĂ€ren! Mehr hierzu finden Sie unter Informationen fĂŒr junge Erwachsene. Wenn Sie neu in das Gebiet der Erzdiözese Salzburg zugezogen sind, wird Ihre Kirchenbeitragsstelle sich mit Ihnen in Kontakt setzen und alles Weitere klĂ€ren.
Wenn Sie in einem Pflegeheim leben und nur ein Taschengeld fĂŒr persönliche Dinge zur VerfĂŒgung haben, werden Sie vom Kirchenbeitrag befreit. Wenn Sie daheim leben, aber hohe Pflegeausgaben haben wird der Kirchenbeitrag entsprechend auf ein leistbares Niveau verringert. Ihre jeweilige Kirchenbeitragsstelle hilft Ihnen hier gerne weiter.
Wenn Sie die Kirche verlassen wollen, bedauern wir das zutiefst â und das sicher nicht aus finanziellen GrĂŒnden.
NatĂŒrlich respektieren wir die Entscheidungen der Menschen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass ausstĂ€ndige BetrĂ€ge nicht mit dem Kirchenaustritt verfallen. Der Austritt ist also keine âschnelle Lösungâ um Geld zu sparen. Beachten Sie, dass die jeweiligen MindestkirchenbeitrĂ€ge nicht aliquotiert werden können. Auch hier laden wir Sie ein, mit Ihrer Kirchenbeitragsstelle in Kontakt zu treten, um die Situation zu klĂ€ren und Lösungen zu finden. Die Frage eines möglichen Austritts sollte keine Frage des Geldes sein!
Wiedereintritt
Die TĂŒr der Kirche ist jederzeit offen â wenn Sie wieder eintreten wollen, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer Wohnsitzpfarre oder Kirche Direkt auf, wo man Ihnen seelsorgerisch weiterhelfen und alle nötigen Schritte erklĂ€ren wird (mehr dazu auch unter Kircheneintritt & Wiedereintritt). Alternativ können Sie Ihren Wiedereintritt auch ĂŒber dieses Formular erklĂ€ren. Ihre Beitragspflicht beginnt dann erneut mit dem darauffolgenden JĂ€nner bzw. Juli.
Nein. FĂŒr die Zeit, in der Sie ausgetreten waren, werden selbstverstĂ€ndlich keine Nachforderungen gestellt.
Datenschutz
Das diözesane Kirchenbeitragsreferat erhĂ€lt von den Behörden regelmĂ€Ăig aktuelle Meldedaten der KatholikInnen und leitet diese an die zustĂ€ndigen Kirchenbeitragsstellen weiter. DarĂŒber hinaus erhalten wir keine Daten von öffentlichen Stellen â Informationen zu Ihrem Familienstand, Beruf, Einkommen und etwaigen finanziellen Belastungen können nur Sie uns geben!
Die katholische Kirche garantiert Ihnen die vertrauliche und natĂŒrlich DSGVO-konforme Weiterverarbeitung Ihrer Daten. FĂŒr weitere Informationen steht Ihnen das BĂŒro der Datenschutzreferentin der Erzdiözese Salzburg zur VerfĂŒgung:
Mag. Sandra Kaiser-Peer
Kapitelplatz 2/III
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8047-3196
E-Mail: datenschutz@eds.at